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Aktuelle Reservierungen findet ihr im Fuhrpark-Kalender.
Reservierungen müsst ihr im Kalender eintragen. Vorher bitte anmelden!
Reservierungen für die Übungsabende werden als Option eingetragen, Schulungskurse und verbindliche "Buchungen" haben Priorität. Die Verwaltungsgebühr für den Verleih eines Hängers beträgt 5,- € je angefangenen Tag. Abrechnung erfolgt über die Liste am Schwarzen Brett, in die vor Abfahrt der Verleih einzutragen ist.
Wir bitten im Interesse aller Mitglieder zu beachten:
Die Anhänger dürfen nur von Mitgliedern des Vereins Ulmer Paddler e.V. gefahren werden, die im Besitz eines gültigen Führerscheines sind. Bitte das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns beachten!
Vor Abfahrt ist der Hänger auf Schäden (Beleuchtung, defekte Gläser, etc.) und Lagerspiel zu überprüfen. Schäden sind vor Abfahrt in die Liste am Schwarzen Brett einzutragen, sowie
per Mail
oder Fax (immer schriftlich) an den Vorstand zu melden.
Aus gegebenen Anlass bitte unbedingt beachten: Alle vom Ausleiher am Hänger verursachten Schäden, sind bis zum nächsten Verleih (bis maximal 3 Tage) wieder zu reparieren, sowie per Mail
oder Fax (immer schriftlich) an den Vorstand zu melden. Sämtliche Kosten der Reparatur, Ersatzteile, Bergekosten, Abschleppdienst etc. trägt der Ausleiher, bzw. die Gruppe. Davon ausgenommen sind natürlich die Reparaturen an Verschleißteilen. Empfehlenswert ist eine Mitgliedschaft bei ADAC, ACE, etc, um Berge- oder Abschleppkosten so gering, wie möglich zu halten. Wird der Hänger nicht zeitnah (bis zum nächstem Verleih, bzw. maximal 3 Tage) repariert, wird die Reparatur beauftragt, wobei der Ausleiher die Kosten zu tragen hat. Auch die Kosten bei Abholung/Hilfe durch Vereinskameraden sind durch den Ausleiher, bzw. die Gruppe zu übernehmen. Wenigstens eine geringe Kilometerpauschale (min. 25 Cent/km) sollte dem Helfer gezahlt werden.....
Klassiker der Schäden: Beleuchtungskabel aus- oder abgerissen..... Beleuchtungsgläser zerstört (passiert leider meist beim Schieben, Anhängen...) Bremskabel abgerissen, wenn das Kupplungsmaul nur aufgelegt und nicht eingerastet war Zugmaul zerstört (passiert wenn das Zugfahrzeug 90° zum Hänger steht, bzw. liegt...)
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