Beitragsordnung PDF Drucken
Infos - Über den Verein

 Beitragsordnung   bis 2010
  ab 2011
(beschlossen auf der
Jahreshauptversammlung am 27.3.2010)
1. Erwachsene und Einzelmitglieder ab 18 Jahren
   
1.1 Aufnahmegebühr 27,00 €   40,00 €

monatlicher (jährlicher) Grundbeitrag 5,80 € (69,60 €)   7,00 € (84,00 €)
2. Ehepaare und Ehepaare mit Kindern bis 12 Jahre
   
2.1 Aufnahmegebühr 32,00 €   50,00 €
2.2 monatlicher (jährlicher) Grundbeitrag 8,50 € (102,00 €)   10,50 € (126,00 €)
3. Senioren ab 65
   
3.1 monatlicher (jährlicher) Grundbeitrag 4,80 € (57,60 €)   6,00 € (72,00 €)
4. Senioren ab 75 beitragsfrei    
5. Schüler und Jugendliche ab 12 Jahren als Anschlussmitglied
(Eltern sind Mitglied)

   
5.1. Aufnahmegebühr keine    
5.2. monatlicher (jährlicher) Grundbeitrag   1,60 € (2,00 €)   19,20 € (24,00 €)
6. Schüler u. Jugendliche bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres
   
6.1 Aufnahmegebühr 11,00 €   15,00 €
6.2 monatlicher (jährlicher) Grundbeitrag 3,20 € (38,40 €)   4,00 € (48,00 €)
7. Bootsplatz monatlich
   

Kajak 1,90 € (22,80 €)   4,00 € (48,00 €)

Canadier 2,70 € (32,40 €)   5,50 € (66,00 €)
8. Versicherung
   

des Bootsplatzes mit je einem Boot gegen Feuer
und Diebstahl bei Einbruch,
jährlich 3,00 €
Deckungssumme Neuwert je Boot max. 1000,00 €

   

Diese Gebühren sind spätestens am Ende des 1. Quartals des laufenden Jahres fällig.

9. Arbeitsstunden
Jedes Mitglied von 14 bis 65 Jahren ist verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden abzuleisten. Ersatzweise sind für jede nicht geleistete Arbeitsstunde im Folgejahr 5,00 € zu entrichten.

10. Sämtliche Beiträge sind jährlich zu entrichten. Sie werden im Regelfall im 1. Quartal durch Bankeinzug abgebucht. Eine Überweisung auf eines der Vereinskonten (Volksbank Ulm-Biberach, Kto-Nr. 115 000 00, BLZ 630 901 00) ist nur im Ausnahmefall möglich.

11. Werden die Beiträge nicht pünktlich bezahlt, so wird nach dem 3. Monat der Fälligkeit ein Säumniszuschlag von 5,00 € (6,00 €) pro Monat und Mitglied erhoben. Sollte nach sechsmonatigem Beitragsrückstand die Zahlung nicht erfolgt sein, wird ein Antrag auf Ausschluss nach § 8 Absatz 2 der Satzung gestellt.

12. Alle Mitglieder müssen von sich aus die Angaben über ihre Bankverbindung auf dem aktuellen Stand halten. Sollten die Abbuchungen durch Verschulden des Mitglieds fehlschlagen, so ist die dabei anfallende Bankgebühr durch das Mitglied zu tragen. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich pro erforderliche Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € (6,00 €) erhoben.

13. Sonstige Gebühren
13.1 Ausleihgebühr für einen Bootshausschlüssel 20,00 €
13.2 Saunabereich je Nutzung (Nichtmitglieder) 5,00 €  (6,00 €)

Diese Beitragsordnung ist gültig ab Januar 2007.

Für jede Rechnungsstellung werden zusätzlichen 5,00 € (6,00 €), berechnet! (vermeidbar durch Bankeinzug)