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Beitragsordnung

1. Einzelmitglied ab 18 Jahren    
1.1 Aufnahmegebühr   40,00 €
  monatlicher (jährlicher) Grundbeitrag   7,00 € (84,00 €)
2. Ehepaare, Lebensgemeinschaften incl. Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres    
2.1 Aufnahmegebühr   50,00 €
2.2 monatlicher (jährlicher) Grundbeitrag   10,50 € (126,00 €)
3. Schüler und Jugendliche ab 12 Jahren als Anschlussmitglied
(Eltern, Elternteil, Lebensgemeinschaften sind Mitglied)
   
3.1. Aufnahmegebühr   keine
3.2. monatlicher (jährlicher) Grundbeitrag   2,00 € (24,00 €)
4. Schüler u. Jugendliche bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres    
4.1 Aufnahmegebühr   15,00 €
4.2 monatlicher (jährlicher) Grundbeitrag   4,00 € (48,00 €)
5. Einzelmitglied Passiv *   4,00 € (48,00 €) 
6.  Ehepaare, Lebensgemeinschaften Passiv *   6,50 € (78,00 €) 
7. Bootsplatz monatlich (jährlich) incl. Versicherung
   
  Kajak (ca. 68 cm breit) oder Stehplatz   4,25 € (51,00 €)
  Canadier (ca. 86 cm breit)   5,75 € (69,00 €)
  Hochlager (über den Bootsplätzen, nur mit Leiter zugänglich)   2,25 € (29,00 €)

Diese Gebühren sind spätestens am Ende des 1. Quartals des laufenden Jahres fällig.

8. Arbeitsstunden
Jedes aktive Mitglied von 14 bis 65 Jahren ist verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden je 5,00 € abzuleisten. Diese werden vorab mit dem Jahresbeitrag eingezogen. Abgeleistete Arbeitsstunden werden zum Jahresende gutgeschrieben. Deine Arbeitsstunden erfasst du Online selbst

9. Sämtliche Beiträge sind jährlich zu entrichten. Sie werden im Regelfall im 1. Quartal durch Bankeinzug abgebucht. Eine Überweisung auf eines der Vereinskonten ist nur im Ausnahmefall möglich. Für jede Rechnungsstellung werden zusätzlichen 6,00 €, berechnet. (vermeidbar durch Bankeinzug).

10. Werden die Beiträge nicht pünktlich bezahlt, so wird nach dem 3. Monat der Fälligkeit ein Säumniszuschlag von 6,00 € pro Monat und Mitglied erhoben. Sollte nach sechsmonatigem Beitragsrückstand die Zahlung nicht erfolgt sein, wird ein Antrag auf Ausschluss nach § 8 Absatz 2 der Satzung gestellt.

11. Alle Mitglieder müssen von sich aus die Angaben über ihre Bankverbindung auf dem aktuellen Stand halten. Sollten die Abbuchungen durch Verschulden des Mitglieds fehlschlagen, so ist die dabei anfallende Bankgebühr durch das Mitglied zu tragen. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich pro erforderliche Mahnung eine Mahngebühr von 6,00 € erhoben.

12. Sonstige Gebühren  
12.1 Kaution für einen Bootshausschlüssel 50,00 €
12.2 Saunabereich je Nutzung (Gast) 6,00 € (7,00 €)

 

Die Beitragsordnung wurde am 21. März 2024 auf der Jahreshauptversammlung beschlossen


In den Mitgliedsbeiträgen sind enthalten (pro Mitglied):

Verbandsbeitrag Kanuverband Baden-Württemberg e.V. (KV-BW)
(Stand 01.01.2015)

Kinder unter 6 Jahren   0,00 €
Schüler von 7 bis 14 Jahre   0,90 €
Jugendliche von 15  bis 18 Jahre   2,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre   3,00 €

Zusätzlich sind wir über den KV-BW versichert (Seit 01.01.2015)
DKV-Gruppenunfallversicherung 1,44 €

Verbandsbeitrag Deutscher Kanuverband e.V. (DKV)
(Stand 01.01.2020)

Kinder unter 6 Jahren    0,00 €
Schüler von 7 bis 14 Jahre    2,00 €
Jugendliche von 15  bis 18 Jahre    4,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre   10,00 €

Mitgliedsbeitrag Württembergischer Landessportbund e.V. (WLSB)

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre   3,10 €
Erwachsene ab 18 Jahren   5,55 €

FAQ:

Wenn ich erst Mitte des Jahres dem Verein beitrete, muss ich dann für das komplette Jahr den Beitrag bezahlen?
Nein, wir erheben einen monatlichen Grundbeitrag. Somit wird der Beitrag erst ab Eintritt in den Verein berechnet.

Wie hoch ist der Beitrag für unverheiratete Paare ?
Wenn beide Partner den gleichen Wohnsitz haben, ist der Beitrag gleich den Ehepaaren.

Wie hoch ist der Beitrag, wenn ein Ehepartner / Lebensgefährte zu einem späteren Zeitpunkt dem Verein beitritt?
Die Beiträge werden immer bis zum Jahresende berechnet (siehe Punkt 10). d.h. der zu einem späteren Zeitpunkt eingetretene Ehepartner ist im Eintrittsjahr ebenfalls Einzelmitglied.

Ist der Beitrag von Kindern / Jugendlichen vermindert, wenn nur ein Elternteil Mitglied im Verein ist?
Ja, ein Kind gilt als Abschussmitglied, sobald ein Elternteil Mitglied im Verein ist.

Müssen die Arbeitsstunden für das ganze Jahr abgeleistet werden, auch wenn ich später im Jahr dem Verein beitrete?
Ja, die Arbeitsstunden und deren Ausgleich, falls die Stunden nicht geleistet werden, sind immer für das komplette Jahr fällig.

Wenn ich zu Beginn eines Kurses dem Verein beitrete, muss ich dann nur die Kursgebühr für Mitglieder zahlen?
Ja, die Kursgebühr wird dann auf die Kosten für Mitglieder verringert. Es muss während der Kurslaufzeit ein ausgefüllter Mitgliedsantrag abgegeben werden.

Gibt es spezielle Studentenbeiträge?
Nein, unser Beitrag ist für alle gleich günstig.

* Was bedeutet die passive Mitgliedschaft?
Mitglieder können in die passive Mitgliedschaft wechseln, wenn sie keine sportlichen Angebote des Vereins nutzen oder das Bootshaus sportlich nutzen. (Übungsabende, Einsteiger- oder Aufbaukurse, Bootsplatz, Kraftraum)
Arbeitsstunden müssen nicht geleistet werden.
Ausnahme: Kurse bei denen das Bootshaus nicht als Basis verwendet wird, z.B. Wildwasser- und Seekajakkurse, Ausfahrten,
sowie Nutzung der Sauna und des Clubraums sind möglich.

Gibt es Sonderbeiträge für Empfänger öffentlicher Unterstützungsleistungen?
Für Kinder und Jugendliche gibt es die Förderprogramme "Bildung und Teilhabe".

Wir helfen gerne bei der Antragsstellung. Einfach eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. schreiben und wir nehmen Kontakt auf.

Wann kann ich meine Mitgliedschaft beenden?
Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, der nur durch eine Erklärung (schriftliche oder per Email) bis spätestens 30. November auf Ende des laufenden Kalenderjahres erfolgen kann. (siehe § 8 Austritt unserer Satzung). Wir versenden immer eine Bestätigungs-Email über die Kündigung.

Kann ich meine Mitgliedschaft ruhen lassen?
Nein, die Mitgliedschaft muss gekündigt werden und wir freuen uns, wenn du wieder eintrittst. Bei Wiedereintritt ist die volle Aufnahmegebühr zu zahlen. Du kannst auch in die passive Mitgliedschaft wechseln, um alle Vorteile eines DKV-Mitgliedes weiterhin zu nutzen!

Warum gibt es einen Verbandsbeitrag im KVBW, DKV und WLSB?
Die Verbände sind unsere Interessensvertreter auf Landes- und Bundesebene. Über den KVBW werden unsere Trainer aus- und weitergebildet. Über den KVBW und WLSB sind wir generell als Verein und ihr in euer Sportausübung versichert. Durch den WLSB erhalten wir die Berechtigung für Bezuschussungen. 


 

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