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Bootshausordnung

1. Das Bootshaus mit allen seinen Einrichtungen ist Eigentum des Vereins und damit Miteigentum jedes einzelnen Mitglieds. Es ist daher selbstverständliche Pflicht, daß jedes Mitglied Bootshaus und Einrichtung schont und pflegt und Ordnung und Sauberkeit hält.

2. Jedes Mitglied über 16 Jahre kann einen Bootshausschlüssel erwerben. Dieser Schlüssel darf nicht ausgeliehen werden.

3. Die angewiesenen Bootsplätze sind einzuhalten, Paddel, Spritzdecken usw. dürfen nur auf dem dazugehörigen Platz gelagert werden und sind mit Namen zu kennzeichnen. Privatboote können nur mit Einverständnis des Eigentümers benützt werden, Vereinsboote nur mit Genehmigung der Fachwarte oder des Vorstandes. (Siehe auch Ausleihordnunq für Vereinsboote.)

4. In den Umkleide- und Duschräumen ist größte Sauberkeit erforderlich. Nasse Handtücher, Kleider, Paddeljacken, Spritzdecken usw. dürfen in den Umkleideräumen nicht zum Trocknen aufgehängt werden. Trainings- und Sportbekleidung ist immer mit nach Hause zu nehmen. Um dem Verein Kosten zu sparen, sind die Duschzeiten möglichst kurz zu halten (nicht über 5 Minuten). Selbstverständlich ist, daß das Eigentum des Anderen respektiert wird.

5. Das Einstellen von Fahrrädern und Mopeds ist auf dem dafür vorgesehenen Platz bei der Bootshalle 2 gestattet. Wettkampfteilnehmer können während ihrer Abwesenheit in der Bootshalle 2 auf dem freien Platz ihre Räder abstellen. Fahrräder, auch Rennräder gleich welcher Preisklasse dürfen im Umkleideraum und in den Gängen des Bootshauses keinesfalls abgestellt werden. Autos und Motorräder dürfen im Vereinsgelände oder in den Bootshallen weder gewaschen und repariert noch abgestellt werden.

6. In der Werkstatt ist nach Ende der Arbeiten aufzuräumen und alles in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Kunststoffe und Verdünnungen nicht in den Ausguß schütten. Rauchverbot in der Werkstatt. - Feuergefahr! Elektrische Heizgeräte dürfen nicht zum Trocknen verwendet werden.

8. Der Kraftraum ist während der Trainingszeiten von den Aktiven belegt. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen im Kraftraum nur in Anwesenheit eines Übungsleiters ihren Sport ausüben.

9. Nach Entnahme oder Zurückbringen der Boote sind die Schiebetore an den Bootshallen zu schließen. Die hintere Eingangstüre bitte immer zumachen.

10. Zuwiderhandlungen gegen diese Bootshausordnung haben Verweise und in schweren Fällen den Ausschluß aus dem Verein zu Folge.

Diese Bootshausordnung gilt ab 1. Januar 1995

Andere gehen zur Therapie, wir gehen einfach paddeln

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